Startseite » Chemie »

Betreiber in der Pflicht

Atex 137 optimiert Arbeits- und Betriebssicherheit
Betreiber in der Pflicht

Die Übergangsfrist der so genannten Herstellerrichtlinie 94/9/EG (Atex 95) ist abgelaufen, und die Richtlinie bewährt sich seit einigen Monaten in der Praxis. Aber damit ist das Thema Atex noch nicht abgeschlossen: Nun steht die Umsetzung der Betreiberrichtlinie (1999/92/EG oder Atex 137) an.

Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lumme

Mit der Richtlinie 94/9/EG (Atex 95), deren Übergangsfrist am 30. Juni 2003 endete, sind neue Regelungen in Kraft getreten, die vor allem die Hersteller von Ex-Schutz-Komponenten und –Anlagen betreffen. Die Komponenten der Gerätegruppen 2G und 2D mussten entsprechend den Anforderungen der Norm von einer benannten Stelle zertifiziert werden. Dies erforderte einigen Aufwand, weil auch die Gerätegruppen und die Staub-Ex-Zoneneinteilung neu definiert wurden.
Größere Gewichtung des Staubexplosionsschutzes
Zu den grundlegenden Änderungen der Atex 95 gehört auch die größere Gewichtung des Staubexplosionsschutzes. Damit tragen die Normungsgremien auf EU-Ebene der Tatsache Rechnung, dass es – so das Ergebnis einer Auswertung der Berufsgenossenschaften – sehr viel häufiger zu Staubexplosionen kommt als zu Gasexplosionen. Dafür gibt es (mindestens) zwei Gründe. Erstens: Da nahezu alle organischen Stoffe entzündlich sind, wenn sie als Staub-Luft-Gemisch in einer bestimmten Konzentration vorliegen, besteht in vielen industriellen Bereichen das Risiko einer Staubexplosion. Das Spektrum reicht hier von der Nahrungsmittelindustrie über die Holz- und Kunststoffverarbeitung bis zur Bearbeitung von Leichtmetallen, denn auch Aluminiumstäube sind entzündlich. Zweitens: In den Bereichen, in denen Gasexplosionen zu befürchten sind – dies ist vor allem in der Chemieindustrie, in Raffinierien, bei der Gaserzeugung und in der Lackherstellung der Fall – sind die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Aber, dass ein Lkw-Fahrer, der mit seinem Fahrzeug an einen Futtermittelsilo andockt, vom Risiko einer Staubexplosion weiß, ist weniger wahrscheinlich.
Inzwischen haben die Hersteller die Atex 95-Richtlinie umgesetzt, und der Maschinen- und Anlagenbau kann auf ein breites Spektrum an zertifizierten Komponenten zurückgreifen. Im Bereich der elektrischen Schaltgeräte stehen u. a. Positionsschalter mit unterschiedlichsten Betätigern, Seilzug-Notschalter, Fußschalter, Befehlsgeräte sowie berührungslose Magnetschalter zur Verfügung, die für die Gas-Ex-Zonen 1 und 2 und die Staub-Ex-Zonen 21 und 22 zertifiziert sind (Bild 1). Auch Sicherheits-Schaltgeräte wie z. B. Sicherheitsschalter mit verschiedenen Betätigern und Sicherheitszuhaltungen (Bild 2) mit Gas- und Staub-Ex-Zulassung sind verfügbar.
Auch Sauberkeit gehört zum Explosionsschutz
Bei der Definition der Zonen des Staubexplosionsschutzes spielt der Faktor Staubablagerung eine größere Rolle als bisher. Das hat seine Berechtigung, denn in Betriebsbereichen mit intensiven Staubablagerungen ist das Explosionsrisiko größer als in Bereichen, die sorgfältig sauber gehalten werden. Für den Betreiber bedeutet das, dass er aus Gründen des Explosionsschutzes auf Sauberkeit achten sollte. Dies gilt insbesondere, weil die Hersteller von Ex-Anlagen jetzt genauere Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch oder auch zur Wartung und Reinigung der Maschine machen werden, um gemäß Atex 95 auf der sicheren Seite zu sein.
Für den Betreiber: Atex 137
Die Betreiber von Ex-Anlagen dürfte viel mehr die Atex 137 (1999/92/EG) interessieren, die als Betreiberrichtlinie bekannt ist und die in Deutschland durch die seit 3. 10. 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt wird. Diese Verordnung fordert, dass Unternehmen mit explosionsgefährdeten Betriebsbereichen ein so genanntes Explosionsschutzdokument (Gefährdungsbeurteilung) erstellen. Das Dokument muss die entsprechenden Risiken aufführen, die Auswahl geeigneter Betriebsmittel nachweisen, die Zoneneinteilung offen legen und bestätigen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen und jeweils geeignete Betriebsmittel ausgewählt wurden. Zudem muss das Personal über die möglichen Gefahren unterwiesen werden – eine sinnvolle Forderung, denn letztlich können durch die Aufklärung des Betriebspersonals viele Explosionen verhindert werden. Für Neuanlagen gilt diese Pflicht schon jetzt, für den großen Bestand an Altanlagen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005.
Darüber hinaus ist es für den Anwender wichtig zu wissen, dass die BetrSichV auch einige bisher gültige Verordnungen ablöst. Dazu gehören u. a. die ElexV (Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) und die VbF-Vorschriften (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten).
Keine Angst vor der BetrSichV
Nach allgemeiner Einschätzung von Experten wird die Umsetzung der BetrSichV keine Änderungen an bestehenden Maschinen und Anlagen erfordern, sofern der Anwender die bisherigen Bestimmungen beachtet hat. Die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes wird dazu führen, dass man sich eingehend mit dem Thema befasst und in vielen Fällen sicher auch Verbesserungen in die Tat umsetzt – auf diese Weise werden Arbeits- und Betriebssicherheit optimiert.
Umbauten und Reparaturen: Nur Ex-Komponenten verwenden
Nach den Erfahrungen der Berufsgenossenschaften sind viele Explosionen darauf zurückzuführen, dass nachträglich an einer eigentlich Ex-gerechten Maschine oder Anlage Anbauten oder Umbauten vorgenommen wurden, die nicht den Anforderungen des Ex-Schutzes entsprechen. Das gilt auch für elektrische Schaltgeräte: Selbstverständlich müssen bei den Reparaturen und Umbauten Schaltgeräte zum Einsatz kommen, die für die jeweilige Zone zertifiziert wurden. Damit ist der Betreiber auf der sicheren Seite, denn diese Schaltgeräte bieten in der Tat hohe Sicherheit, wie eine Statistik der Berufsgenossenschaften dokumentiert: Bei rund 30 % der untersuchten Explosionen waren mechanische Funken die Ursache, 9 % waren auf statische Elektrizität zurückzuführen und nur 3,5 % auf die elektrischen Betriebsmittel.
cav 437

Explosive Themen
Ob Atex 95 oder Atex 137: Der Informationsbedarf ist groß. Die Berufsgenossenschaften werden dem gerecht, indem sie z. B. Merkblätter zur Erstellung eines Explosionsschutz-Dokumentes erstellen. Auch die Hersteller von Ex-geschützten Maschinen, Anlagen und Schaltgeräten geben ihr Know-how an die Anwender weiter. Steute hat beispielsweise ein Plakat über die neue Betriebsmittelkennzeichnung nach Atex 95 erstellt und ein Buch veröffentlicht, das informativ und zugleich unterhaltsam die Grundzüge des Explosionsschutzes darstellt. Das Plakat kann kostenlos, das Buch gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro anfordert werden.
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de