Ab dem 20. Juli müssen Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ versehen werden. Betroffen sind die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129). Da es für diese Neuregelung keine gesicherte wissenschaftliche Grundlage gibt, ruft der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) zu einer stärkeren Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Lebensmittelgesetzgebung auf.
Der verpflichtende Warnhinweis wurde im Gesetzgebungsprozess zu einem sehr späten Zeitpunkt in die EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung aufgenommen. Hintergrund ist eine von der Universität Southampton durchgeführte Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr der genannten Farbstoffe und dem Verhalten von Kindern festgestellt haben will. Allerdings wird dieses Ergebnis einer einzelnen Studie von den wichtigsten Institutionen im Bereich Lebensmittelsicherheit – sowohl von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – bezweifelt. Nach Auffassung der EFSA liegen bislang keine Daten – einschließlich der Southampton-Studie – vor, die eine Beziehung zwischen der Aufnahme dieser Farbstoffe und möglichen Verhaltensauswirkungen belegen.
Die EFSA hat die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrmengen (ADI-Werte) ist ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich. Ebenso wie der Warnhinweis ist auch ein völliger Verzicht auf diese Stoffe – wie vereinzelt immer wieder gefordert – wissenschaftlich nicht begründbar.
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