Gerade mittelständische Unternehmen stehen der erweiterten EU noch skeptisch gegenüber. Viele wissen nicht, welche Veränderungen konkret auf sie zukommen. Für Aufklärung sorgt die Studie „Die EU-Osterweiterung – Was ändert sich für den deutschen Mittelstand?“, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) gemeinsam erarbeitet haben. Sie beantwortet Fragen wie: Können deutsche Unternehmen ihre Dienstleistungen in den neuen Mitgliedstaaten uneingeschränkt anbieten? Wie steht es umgekehrt mit der polnischen oder tschechischen Firma, die Bauleistungen bei uns anbieten will? Wie ändern sich durch den EU-Beitritt die Rahmenbedingungen für Investitionen? Die Studie erörtert systematisch die seit Mai 2004 für die Beitrittsländer Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien und Malta geltenden Bestimmungen im Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr (einschl. Normen, Standards, Zertifizierung und Ausschreibungen). Zu Zypern erfolgt eine Kurzübersicht. Im Anhang befindet sich neben Vergleichstabellen eine systematische Aufstellung der in den EU-Beitrittsverträgen eingeräumten Übergangsfristen bei der Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten in Deutschland rundet die Studie ab.
Die EU-Osterweiterung – Was ändert sich für den deutschen Mittelstand?, 256 Seiten, 19,80 Euro
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