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Dienstleistung vom Spezialisten

Überprüfung und Ertüchtigung von Prozess-Analysesystemen
Dienstleistung vom Spezialisten

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Wesentliche Gesichtspunkte bei der Überprüfungdes Ex-Prozessanalysators sind die Auflagen aus der Betriebssicherheitsverordnung
In vielen Anlagen der Prozessindustrie werden seit Jahrzehnten Prozess-Analysengeräte und -systeme zur Überwachung der Anlagensicherheit, der Prozessoptimierung und der Produktqualität eingesetzt. Diese Systeme leisten ihre Dienste teilweise schon über fünfzehn Jahre unter rauen Umgebungsbedingungen und in explosionsgefährdeten Bereichen. So stellt sich zwangsläufig die Frage, ob diese Systeme noch den heutigen Anforderungen der Prozesssteuerung beziehungsweise der Optimierung entsprechen.

Viele Verfahren wurden über die Jahre optimiert, die Produktqualität verbessert und die Spezifikationen verschärft. Das bedeutet jedoch auch erhöhte Anforderungen an die Prozessanalytik. Ein Teil der eingesetzten Gerätschaften ist gar nicht mehr in der Lage, diese Ansprüche zu erfüllen. Andererseits hat sich die Prozessanalysentechnik kontinuierlich weiterentwickelt. Es gibt heute einerseits leistungsfähigere Analysatoren, die auch robuster konstruiert sind und somit zuverlässiger und wartungsärmer arbeiten. Andererseits haben neue Messmethoden wie zum Beispiel die NIR-Spektroskopie ihren Weg aus der Forschung und Entwicklung über Anwendungen im Laborbereich in die Prozesswelt gefunden und konnten ihre Vorteile unter Beweis stellen.

Eine Überprüfung der in Betrieb befindlichen Analysensysteme von Zeit zu Zeit ist daher sowohl aus betrieblicher als auch ökonomischer Sicht sinnvoll, und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
  • Alter des Analysengerätes und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • verfahrensbedingte Messanforderungen an das Analysengerät
  • Verfügbarkeit des Analysators und dessen Betriebskosten
Explosionsschutz bei Analysesystemen
Einen wichtigen Punkt haben wir bis jetzt vor allem bei Analysatoren, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, noch gar nicht betrachtet. Seit 2. Oktober 2002 ist der Abschnitt 2 (Vorschriften für Arbeitsmittel) der Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten und seit 1. Januar 2003 der Abschnitt 3 (besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen) für Neuanlagen. Dies hat Auswirkungen auf den Explosionsschutz.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass für alle überwachungsbedürftige Anlagen, die nach dem 1. Juli 2003 in Betrieb gegangen sind oder in Betrieb gehen werden, eine Gefährdungsbeurteilung und ein Explosionsschutzdokument vorliegen muss. Außerdem ist sicherzustellen, dass alle neuen Geräte, Komponenten und Schutzsysteme der Richtlinie 94/9/EG entsprechen. Dieser Part stellt im Normalfall keine Probleme dar, da bei diesen neuen Anlagen die Auflagen aus der Betriebssicherheitsverordnung in den meisten Fällen schon bei der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme berücksichtigt worden sind.
Der Gesetzgeber räumt in der Betriebssicherheitsverordnung für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2003 in Betrieb gegangen sind, nur eine Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2005 ein. Danach muss auch für diese Anlagen ein Explosionsschutzdokument einschließlich Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Außerdem schreibt die Betriebssicherheitsverordnung zum ersten Mal gesetzlich wiederkehrende Prüfungen (§ 15) vor. Dadurch gibt es nun auch Handlungsbedarf bei den in Altanlagen eingesetzten Analysensystemen. Die Vorschriften fordern nicht, dass jedes nicht CE-konformitätsbescheinigte Gerät der Kategorie 1 und 2 bzw. ein Gerät der Kategorie 3 ohne CE-Konformitätserklärung durch ein konformes Gerät ersetzt werden muss. Jedoch ist durch eine befähigte Person zu überprüfen, ob es in wesentlichen Merkmalen den Vorschriften entspricht, gegebenenfalls ist es durch eine anerkannt befähigte Person den Vorschriften gemäß zu ertüchtigen. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren und es sind Prüfintervalle für wiederkehrende Prüfungen spätestens alle drei Jahre für das Gerät festzuschreiben.
Die Dokumentation ist dann dem Explosionsschutzdokument der entsprechenden Anlage beizufügen. Für Analysensysteme müssen auch noch nichtelektrische Zündquellen bzw. Betriebsmittel berücksichtigt werden. Dies kommt meist dann zum Tragen, wenn beispielsweise in einer Probenaufbereitung Druckerhöhungspumpen eingesetzt werden.
Vereintes Wissen bringt Vorteile
Für die Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung bietet Bartec Benke den Betreibern seine Dienstleistung an.
Die Firma Bartec Benke GmbH, die nach der Übernahme der Firma Benke durch die Bartec-Gruppe im März 2003 neu gegründet wurde, vereint gerade durch diesen Zusammenschluss die entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse der Sicherheitstechnik und des Explosionsschutzes mit der Prozessanalysentechnik inklusive deren Implementierung in die entsprechenden Anlagen und stellt somit das erforderliche Fachpersonal. Dieses Wissen versetzt Bartec Benke in die Lage, als Dienstleistung die Überprüfung der Analysesysteme sowohl unter wirtschaftlichen und anforderungsbedingten Aspekten als auch in Hinblick auf die Auflagen aus der Betriebssicherheitsverordnung anzubieten.
Zunächst wird überprüft, ob das Analysensystem noch den heutigen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls erfolgt ein herstellerneutraler Vorschlag inklusive Basic Engineering und Budgetplanung für die Ertüchtigung des Analysensystems. Parallel wird überprüft, ob aus Explosionsschutzgründen ein Austausch von Analysatoren oder Bauteilen erforderlich ist. Sollte sich der Kunde für die Erneuerung entscheiden, kann auch die Beschaffung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme übernommen werden.
Wenn das System den betrieblichen Anforderungen entspricht, wird ein Konzept ausgearbeitet und umgesetzt, um das System gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der europäischen Richtlinie 94/9/EG zu ertüchtigen. Die entsprechende Dokumentation für das Explosionsschutzdokument wird erstellt. Sollte der Betreiber auch Hilfestellung für das Anfertigen des Explosionsschutzdokumentes für die Anlage benötigen, so kann auch dieser Service mit den entsprechenden Fachkräften angeboten werden.
Halle 6, Stand K32
cav 444

Umsetzung nach Maß
Die angebotene Dienstleistung umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:
  • Bestandsaufnahme: Überprüfung der vorhandenen Dokumentation (R+I-Schemata, Messstellenblätter, elektrische und mechanische Fließschemata, Signal- und Stromlaufpläne, Betriebshandbücher, Zertifikate und Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Zonenplan, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument, Soll-Ist-Vergleich)
  • Klärung der derzeitigen Anforderungen der Verfahrenstechnik/ des Betriebleiters an die Prozessanalytik
  • Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges: Ertüchtigungs- oder Austauschmaßnahmen aus verfahrenstechnischer Sicht als auch im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. (Herstellerneutrales Detail-Engineering für Prüfung im Sinne des Explosionsschutzes, Modifikation bzw. Neubeschaffung, Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen, Angebotseinholung und -vergleich, Ausarbeitung von Alternativvorschlägen, Kosten-Nutzen-Betrachtung für Änderungen aus verfahrenstechnischen Gründen); Maßnahmen zur Dokumentationsaktualisierung gemäß Betriebssicherheitsverordnung; Aufstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Alternativen inklusive der entsprechend anfallenden Kosten
  • Realisierung: Umbau der vorhandenen Systeme (inklusive Beschaffung der erforderlichen Komponenten) bzw. Demontage und Entsorgung der Altsysteme sowie Montage und Inbetriebnahme der Neusysteme (auf Wunsch inklusive Beschaffung und Fertigung der Neusysteme); Aktualisierung und Ergänzung der Dokumentation (mit Prüfprotokollen, Prüfintervallen für wiederkehrende Prüfungen, Wartungs- und Instandhaltungsplänen) inklusive Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation für das Explosionsschutzdokument der Gesamtanlage
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