Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel- Binnenhandelsverordnung vom 17.8.2011 treten folgende Änderungen in Kraft: Neben dem weiterhin möglichen Papierbelegverfahren wird als Alternative ein elektronisches Abgabebelegverfahren etabliert. Die Frist zur Übersendung der Abgabemeldungen (und im Falle von Korrekturen der Lieferscheindoppel) wird zur Verfahrensvereinfachung sowohl für die Papierbelege als auch für das elektronische Verfahren auf sieben Tage ausgedehnt.
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