Der gesetzliche Grenzwert für Mehl- und Backmittelstäube in der Atemluft liegt bei 4 mg/m³. Alle Arbeitsbereiche in Bäckereien und Konditoreien, in denen hohe Staubbelastungen herrschen, müssen deshalb zuverlässig entstaubt werden. Dafür eignet sich die Klein-Entstaubungsanlage VS 550. Sie benötigt eine Stellfläche von maximal 1 m². Über Absaughauben und flexible Absaugarme werden gezielt die jeweiligen Arbeitsplätze beim Verwiegen, Kneten oder Ausrollen entstaubt. Mit einer Absaugleistung von beispielsweise 1200 ml/h wird das Luftvolumen einer kleinen Backstube mit einem umbauten Raum von 250 m³ vier bis fünf Mal pro Stunde umgewälzt.
An Feinfiltern werden die abgesaugten Stäube abgeschieden und in der Entstaubungsanlage in einen Sammelbehälter ausgetragen. Der Wartungsaufwand für die Anlagen ist sehr gering. Erfahrungswerte aus unterschiedlichen Bäckereibetrieben zeigen, dass durchschnittlich 15 Minuten be-nötigt werden, um nach einer Betriebszeit von rund 4 Monaten den Sammelbehälter zu entleeren.
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