Lonza hat Anfang Februar bekannt gegeben, dass L-Carnitin L-Tartrat in der EU für die Herstellung von Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugelassen ist. Die Richtlinie 2001/15/EG der Kommission vom 15. Februar 2001 über Stoffe, die Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen, wurde durch die Richtlinie 2004/5/EG entsprechend ergänzt. Diese Richtlinie muss bis zum 31. März 2004 in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein, um L-Carnitin L-Tartrat in Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke zuzulassen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat festgesetzt, dass L-Carnitin L-Tartrat in einer Dosierung von bis zu 3 g pro Tag sicher ist. Die Zulassung kommt genau rechtzeitig vor dem Fristende. Denn: Ab 1. April 2004 ist der Handel mit Erzeugnissen, die der Richtlinie 2001/15/EG nicht entsprechen, verboten.
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