Für die Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln, die in Ex-Bereichen zum Einsatz kommen, gelten besondere Anforderungen an das Kennzeichnungssystem. Verwendet werden dürfen nur solche Kennzeichnungsmaterialien, die eine Haftfähigkeitsprüfung in Anlehnung an die VDE-Bestimmung 0360, Teil 1/9.74 Abschnitt 6.3.12 erfolgreich bestanden haben.
Gefordert ist die dauerhafte Lesbarkeit der Kennzeichnung unter Berücksichtigung einer möglichen chemischen Korrosion. Das Typenschild und natürlich auch die gedruckte Information selbst muss aus diesem Grund beständig sein gegen aggressive Lösemittel.
Die Kennzeichnungsfolien 7871 und 7879 FL haben in Verbindung mit geeigneten Farbdruckbändern diese Prüfungen erfolgreich bestanden und können für Kennzeichnungen auf Untergründen aus rostfreiem Stahl und Metallen (z. B. Aluminium und Messing) verwendet werden.
E cav 252
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