Startseite » Chemie »

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln

AM-NutzenV schafft verlässlichen Rechtsrahmen
Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln
„Wir haben den Weg frei gemacht für fairen Wettbewerb“, meint Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler zum AMNOG
In der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) werden die Grundsätze der Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes bestimmt. Die Verordnung schaffe einen verlässlichen Rechtsrahmen für eine zügige Umsetzung der Nutzenbewertung.

Die frühe Nutzenbewertung ist neu mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG), das am 01.01.2011 in Kraft trat, eingeführt worden. Im Verfahren wird der Stellenwert des neuen Arzneimittels im Vergleich zu den bewährten Therapiealternativen geprüft. Dazu müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen. Aufbauend auf der Nutzenbewertung wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer der Preis verhandelt.
In der Verordnung wird bestimmt, dass die Nachweise für einen Nutzen und Zusatznutzen des Arzneimittels auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung und nach internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin zu erfolgen haben. Außerdem sind die Vorgaben für die Bestimmung der Vergleichstherapie und für die Offenlegung der wissenschaftlichen Nachweise enthalten, damit ein transparentes Verfahren stattfinden kann.
Auf der Grundlage der Nutzenbewertungsverordnung ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung eine Verfahrensordnung zu erlassen.
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de