Um sich am Markt behaupten zu können, sind Flexibilität und Schnelligkeit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verfahrenstechnische Notwendigkeit. Dies gilt auch für Entscheidungen bezüglich des Explosions- und Arbeitsschutzes. Obwohl der Umgang mit brennbaren Stoffen verfahrenstechnischer Standard ist, kommen dennoch Brände und Explosionen vor. Ursache ist häufig eine mangelhafte oder nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung.
Dr. Ute Hesener, Dr. Berthold Dyrba
Trotz ökonomischer Zwänge ist es auch für KMU erforderlich, während der Anlagenplanung, bei verfahrenstechnischen Änderungen oder bei Produktwechsel Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten. Für die notwendige Gefährdungsbeurteilung und die systematische Auswahl von entsprechenden Ex-Schutzmaßnahmen eignen sich Methoden, wie sie z. B. in der EN 1050 beschrieben sind (Abb.). Neben den Produkteigenschaften und den verfahrenstechnischen Gegebenheiten ist auch die Umgebung der Anlage zu berücksichtigen, um nach einem iterativen Entscheidungsprozess das optimale Schutzkonzept für die Anlage festzulegen. Zur Gefährdungsbeurteilung und zur Auswahl von Schutzmaßnahmen ist meist umfangreiches Erfahrungswissen sowohl aus den Bereichen des vorbeugenden als auch des konstruktiven Explosionsschutzes notwendig.
Soziale Konsequenzen durch freien Warenverkehr
Durch die europäische Harmonisierung kommen auf den Gerätehersteller und den Anlagenbetreiber im Bereich des Ex-Schutzes zukünftig Veränderungen zu. Der erstmals völlig freie Warenverkehr in Europa hat mittelbar auch soziale Konsequenzen, da die daraus resultierende Verstärkung des Wettbewerbs zu entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer führen wird. Auf Artikel 137 (alt: 118a) gestützte Richtlinien, wie die sogenannte Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG, regeln daher das Umfeld, in dem diese Maschinen am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Die darin festgelegten Mindestvorschriften muss jeder Mitgliedstaat einhalten. Verabschiedet wurde eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sind.
Ergänzend zu diesen allgemeinen Verpflichtungen soll der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen und auf dem letzten Stand halten. Wesentliche Elemente sind
• Explosionsrisiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, ermitteln und bewerten,
• angemessene Maßnahmen treffen, um Ziele der Richtlinie zu erreichen,
• Arbeitsstätte und Arbeitsmittel einschließlich der Warneinrichtungen sicher gestalten, betreiben und warten und
• Vorkehrungen für die sichere Benutzung von Arbeitsmitteln treffen.
Ex-Schutzmanagement fördern
Um Grundlagen für ein gezieltes Ex-Schutzmanagement für KMU der pharmazeutischen Industrie zu erarbeiten, wird von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie ein Forschungsvorhaben gefördert. Hierbei werden zunächst als charakteristische Verfahren Mischanlagen und Wirbelschichttrockner bzw. -granulatoren im Rahmen von Anlagenbegehungen systematisch hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Eignung bei bestimmten Produkteigenschaften und Fahrweisen bewertet. Auf der Basis der gefundenen Ergebnisse werden Rahmenbedingungen festgelegt, die für eine bestimmte Apparatekonstellation zu einem sicheren Verfahren führen. Damit werden den Unternehmen Richtlinien an die Hand gegeben, in welcher Form ein sicheres Arbeiten unter Berücksichtigung häufiger Produktwechsel möglich ist.
E cav 293
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