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Gefahrstoffentsorgung im Labor

Fachgerecht und einfach
Gefahrstoffentsorgung im Labor

Der FWF 90-Gefahrstoffschrank nach DIN 12925/Teil 1 hat sich für den täglichen Laborbetrieb bewährt. Er erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen an den Brandschutz und die Belüftung. Mit seiner Schubladentechnik sorgt er für eine sichere und bequeme Entsorgung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Grundsätzlich sollten Gefahrstoffschränke mit Schubladentechnik, ob als Unterbau- oder Hochschränke gefertigt, so konstruiert sein, dass sie sowohl eine sichere Lösemittellagerung als auch eine praktikable Lösemittelabfallsammlung gewährleisten.

Für ihre anwenderfreundliche Benutzung sind im täglichen Gebrauch verschiedene Aspekte wichtig. Zum einen ist hier die Betätigung der Auszüge ohne nennenswerten Kraftaufwand zu nennen. So haben sich bei Unterbauschränken Schubladenkonstruktionen als ungeeignet erwiesen, bei denen beim Herausziehen die Federkraft eines Türschließers überwunden werden muss. Zum anderen ist das selbsttätige Schließen der geöffneten Schublade im Brandfall äußerst wichtig. Eine in jeder Position arretierbare Schublade gewährleistet das sichere und leichte Entsorgen von Lösemittelabfällen oder das Befüllen von Behältern.
Beim Einfüllen hochentzündlicher, leichtentzündlicher oder entzündlicher flüssiger Gefahrstoffabfälle ist der Einfülltrichter sowie der Sammelbehälter (Nennvolumen über 5 l) an einen Potentialausgleich anzuschließen (siehe BG-Richtlinie BGR 120 Pkt.6.1.3 ). Hierfür sind eine Erdungsklemme in der Entsorgungsschublade sowie eine Erdungsmöglichkeit außen am Schrankkorpus angebracht.
Schubladen zur Lagerung von frischen Lösemitteln sollten voll ausziehbar sein und zudem über einen permanenten zeitverzögerten Selbsteinzug verfügen. Hierbei ist die Entnahme oder Einlagerung der Gebinde mit zwei Händen sowie eine übersichtliche und die Kapazitäten ausnutzende Lagerung gewährleistet.
Unterbauschränke verfügen über eine serienmäßige Bodenabsaugung, sodass eine Belüftung auch beim Befüllen der Sammelbehälter wirksam ist.
Die Einstellhöhe in der Entsorgungsschublade sollte ausreichend bemessen sein und mindestens über eine Einstellhöhe von 460 mm verfügen.
Generell müssen die Gefahrstoffschränke über eine lückenlose Zulassungstechnik verfügen. Der Hersteller hat folgende Dokumentationen vorzulegen:
• Prüfzeugnis der Typprüfung (Brandkammertest) nach DIN 12925/Teil 1 (04/1998) durch eine anerkannte Materialprüfanstalt
• Nachweis der Gerätesicherheit (GS-Zertifikat) durch eine autorisierte Prüfstelle
• CE-Konformitätserklärung
Umsetzung in die Praxis
Der FWF 90-Gefahrstoffschrank von Asecos erfüllt diese sicherheitstechnischen Anforderungen. Der Herstellernachweis über die DIN-Konformität liegt vor. Mit seiner Schubladentechnik bietet sich dieser Gefahrstoffschrank als praktikable Lösung für eine sichere und bequeme Ver- und Entsorgung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz an. Die Schranktiefe von 750 mm erlaubt eine optimale Tiefennutzung neben dem Laborabzug. Komfortabel sind die in jeder Position arretierbaren Entsorgungsschubladen sowie die serienmäßige Türfeststellanlage.
Dieser Gefahrstoffschrank ist auch als Falttürenschrank erhältlich. Die schmalen Türsegmente beanspruchen in geöffnetem Zustand im Gegensatz zu den herkömmlichen Flügeltürmodellen nur wenig Platz und bieten mehr Bewegungsspielraum.
Der FWF 90-Gefahrstoff-Unterschrank eignet sich mit seinen zwei getrennten Schubladen zur getrennten Lagerung von frischen Lösemitteln wie auch für Lösemittelabfälle an. Er ist in zwei Maßen (1100 mm und 1400 mm) erhältlich.
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