„Die produzierenden Unternehmen der Chemie- und Lifescience-Industrie befinden sich in einem globalen Wettbewerb und unterziehen ihre Standorte einem ständigen Benchmarking. Folglich sind auch Standortbetreiber und Dienstleister gefordert, sich diesem Vergleich zu stellen und die eigenen Leistungen permanent weiterzuentwickeln“, erläuterte Dr. Dieter Kreuziger, Geschäftsführer der Industriepark-Betreibergesellschaft Infraserv Höchst, anlässlich des ersten Industriepark-Managementforums, zu dem Infraserv Höchst am Standort eingeladen hatte. An dem Forum nahmen über 70 Vertreter unterschiedlichster Unternehmen teil. Die Präsentationen und Diskussionen widmeten sich insbesondere Fragen zu Marktveränderungen, denen sich die Betreibergesellschaften von Industrieparks in Zukunft stellen müssen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen von Unternehmen, die Partner für Outsourcing und Standortbetrieb suchen. Dr. Kreuziger erläuterte in diesem Zusammenhang auch das Geschäftsmodell von Infraserv Höchst, eine Kombination von Infrastrukturleistungen und Dienstleistungen. „Wir müssen und wollen natürlich auch die Leistungen so effizient wie möglich erbringen, für die es aus technischen oder anderen Gründen keine direkten Wettbewerber geben kann. Denn nur wenn Effizienz und Transparenz gewährleistet sind, arbeiten die Kunden gerne mit uns zusammen und nehmen auch die Dienstleistungen in Anspruch, die voll im Wettbewerb stehen.“ Nach welchen Gesichtspunkten produzierende Unternehmen Outsourcing betreiben, erläuterte Dr. Horst Müller von der im Industriepark Hanau-Wolfgang ansässigen Umicore AG. Bei der Auswahl der Partner spielten neben dem Preis vor allem die Qualität, die Erfahrung bei der Instandhaltung von komplexen Chemieanlagen und die auditierte Arbeitsdurchführung eine entscheidende Rolle. Neben einem am Standort ansässigen Unternehmen erhielt hier Infraserv Höchst Technik den Zuschlag für die Instandhaltung.
Zu den rechtlichen Fragen stand Dr. Horst Schlemminger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rede und Antwort, der erläuterte, dass es im juristischen Sinne keine Industrieparks gäbe. Nach seiner Auffassung sei diese Rechtsunsicherheit Chance und Risiko zugleich. Im Interesse aller Standortteilnehmer müssten die nachbarrechtlichen Ansprüche eindeutig und zukunftssicher geklärt werden. Gängige Lösungsvariante sei dabei der Standortvertrag. In Bezug auf Sicherheitskonzepte innerhalb der Industrieparks riet der Jurist, dass die Standortgesellschaften aus straf- und zivilrechtlichen Gründen insbesondere in der Störfallvorsorge möglichst eng zusammenarbeiten sollten.
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Flexibilität, Effizienz und Produktionssicherheit in der Teigherstellung steigern und Personalmangel ausgleichen. Wie Sie den Spagat mit smarter Automatisierung meistern, jetzt im E-Guide lesen.
Teilen: