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Keine Atempause bei REACH

Härtere Strafen bei Verstößen
Keine Atempause bei REACH

Ende Mai ist die zweite Registrierungsphase für Chemikalien in Europa abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten bei der europäischen Chemikalienagentur Echa alle Stoffe mit Herstellungs- und Importmengen von 100 bis 1000 t registriert werden. Doch REACH gönnt den Unternehmen keine Atempause. Jetzt müssen Stoffe mit Herstellungs- und Importmengen von 1 bis 100 t registriert werden, was vor allem KMUs betrifft. Gleichzeitig wurden die Regelungen bei Zuwiderhandlung verschärft.

Es ist vollbracht: Die Unternehmen der chemischen Industrie haben einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung der äußerst komplexen europäischen Chemikalienverordnung REACH erreicht. Dr. Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer für Wissenschaft, Technik und Umwelt, sagt: „Die Arbeitslast für die Unternehmen und der Zeitdruck waren in der zweiten Registrierungsphase von REACH besonders für den Mittelstand enorm. Bei der gemeinsamen Einreichung von Stoffdaten haben deutsche Betriebe erneut eine Führungsrolle übernommen. Knapp jedes vierte Registrierungsdossier stammt bisher aus Deutschland. Das zeigt, wie ernst die Betriebe hierzulande ihre Verantwortung nehmen.“ Seit dem Beginn der REACH-Umsetzung wurden bisher mehr als 32 000 Registrierungen für fast 6500 verschiedene Stoffe aus ganz Europa bei der ECHA eingereicht. Davon kamen bislang mehr als 8000 Registrierungen für mehr als 3500 verschiedene Stoffe aus Deutschland.

Doch REACH erlaubt den Chemieunternehmen weiterhin keine Pause. Die Betriebe müssen nun zügig die Arbeit für die Registrierungen der dritten Phase starten und bis 31. Mai 2018 Spezialchemikalien und kostensensible Stoffe mit jährlichen Herstellungs- und Importmengen von 1 bis 100 t bei der ECHA registrieren. „In dieser REACH-Phase ist der Chemiemittelstand wieder besonders stark gefordert. Die Registrierungskosten bei Chemikalien mit kleinen Herstellungsmengen sind im Verhältnis zum jeweiligen Umsatz relativ hoch“, erläutert Romanowski und fordert: „Die Chemiemittelständler benötigen direkte Ansprechpartner bei der Chemikalienagentur ECHA. Außerdem sind vereinfachte, auf das kleinere Mengenband zugeschnittene Informationen und Einreichungsmöglichkeiten nötig – zum Beispiel in Form einer Online-Registrierung.“
Verstöße werden teurer
Ein weiteres Dilemma: Verstöße gegen die europäische Chemikalienverordnung REACH werden in Zukunft härter bestraft. Fast zeitgleich zum Start der neuen Registrierungsphase ist nämlich in Deutschland die Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit in Kraft getreten. „Auf Basis dieser Verordnung können Zuwiderhandlungen empfindlich bestraft werden“, sagt Dr. Dieter Reiml, REACH-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Im schlimmsten Fall drohen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldbußen von bis zu 50 000 Euro.
Mit Blick auf REACH sind nach Aussage von Dr. Reiml vor allem die Paragraphen 5 und 6 der Zuwiderhandlungsverordnung von Bedeutung. Während Paragraph 5 schwere Verstöße gegen die Beschränkung von Stoffen behandelt, befasst sich der Paragraph 6 mit einer Vielzahl von Einzelvorschriften, die vor allem die Qualität von Registrierungen, die Pflichten nach erfolgter Registrierung, die Sicherheitsdatenblätter, die sonstige Kommunikation in der Lieferkette und die Substances of Very High Concern (SVHC) in Erzeugnissen betreffen. Hinzu kommt Paragraph 11, der sich auf die CLP-Verordnung bezieht und Verstöße gegen die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie falsche Methoden zur Stoffprüfung und Verstöße gegen die Meldepflicht an die ECHA ahndet. „Bei der Komplexität der europäischen Chemikaliengesetzgebung und vor allem der REACH-Verordnung sind Verstöße gegen Einzelvorschriften fast schon vorprogrammiert“, erklärt Dr. Reiml. Das gelte vor allem für KMU, die nur kleinere Mengen verarbeiten würden und kaum das Know-how und die Kapazitäten für den Umgang mit europäischen Chemikalienverordnung aufbauen und unterhalten könnten.
Daher unterstützt TÜV SÜD durch eine Mittelstandsinitiative gerade die kleinen und mittleren Unternehmen mit einem speziellen REACH-Service. Die Experten des internationalen Dienstleisters kümmern sich um die fristgerechte, wirtschaftliche und erfolgreiche Registrierung von chemischen Stoffen sowie der anderen Verpflichtungen unter REACH und verschaffen ihren Kunden damit auch die nötige Rechtssicherheit.
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