Aufgrund der im Jahre 2005 in Kraft tretenden TA Siedlungsabfall ist es nicht mehr zulässig, Abfälle mit einem Glühverlust von mehr als fünf Prozent unbehandelt zu deponieren. Darunter fällt auch Klärschlamm.
Ein umweltfreundlicher und effektiver Weg der Klärschlammentsorgung ist die thermische Behandlung in Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen, wie beispielsweise stationären Wirbelschichtverbrennungsöfen.
Durch das Verfahren der „Transversalen Überschallinjektion von Sauerstoff“ läßt sich neben Luft reiner Sauerstoff in die Wirbelschicht eingetragen. Dadurch entstehen folgende Vorteile:
• höhere Reaktionsgeschwindigkeiten,
• geringere Wärmeverluste durch kleinere Apparatedimensionen,
• geringere Prozeßgas- und Abgasvolumina,
• Leistungssteigerung bestehender Anlagen.
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