Die EU-Kommission untersucht Vereinbarungen zwischen Herstellern von Originalmedikamenten und Generika. Dabei geht es vor allem um Ausgleichszahlungen an den Generikahersteller, damit dieser die kostengünstigere Alternative zum Originalmedikament erst später auf den Markt bringt. Im Mittelpunkt stehen Patentvergleichsvereinbarungen, die vom 1. Juli 2008 bis Ende 2009 geschlossen wurden.
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