Für Absperr- und Regelventile, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist eine Konformitätsbescheinigung nach der sogenannten Kunststoffverordnung EU 10/2011 erforderlich. Diese von Anlagenbetreibern bisher nur selten geforderte Konformitätsbescheinigung liegt für viele Ventilbaureihen von Schubert & Salzer vor.
Für die entsprechenden Baureihen wird damit sichergestellt, dass alle Bauteile für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind. So wird z. B. für die Sitzdichtungen ausschließlich PTFE verwendet. Die Führungsringe der Ventilspindeln sind aus zugelassenem, kohlegefülltem PTFE gefertigt. Der Einbau der Packung zur Spindelabdichtung erfolgt totraumfrei. Schmierung und Klebeverbindungen sind mit genau festgelegten Werkstoffen ausgeführt. Alle Teile werden vor der Montage gereinigt und die Ventile werden in Folie vorschriftsmäßig verpackt ausgeliefert.
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