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Linde-Lebensmittelgase erfüllen strenge Anforderungen

Bescheinigung
Linde-Lebensmittelgase erfüllen strenge Anforderungen

Linde-Lebensmittelgase erfüllen strenge Anforderungen
Der EG-Verordnung 178/2002, Art. 2 zufolge sind Lebensmittelzusatzstoffe wie Lebensmittel zu behandeln. Zu den Lebensmittelzusatzstoffen gehören auch alle Gase, die unter der Produktgruppe Biogon vom Geschäftsbereich Linde Gas der Linde AG beispielsweise in den Bereichen Fleisch, Fisch, Gemüse, Convenience-Produkte, Fertiggerichte, Getränke und Milch eingesetzt werden. Deutlich gestiegene gesetzliche und qualitative Anforderungen des Lebensmittelrechts und der Kunden sind Gründe für eine angestrebte Zertifizierung für die Lebensmittelsicherheit. Die zur Zeit noch in Vorbereitung befindliche Norm DIN EN ISO 22000, die im Aufbau der ISO 9001 ähnelt, wird voraussichtlich erst im Herbst/Winter 2005 verabschiedet werden. Linde besitzt jedoch schon seit April dieses Jahres eine Bescheinigung, ausgestellt durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, über die Einführung und Anwendung des HACCP-Systems bzw. Konzeptes. HACCP ist ein System zur Erkennung und Vermeidung potenzieller Fehlerquellen und Risiken mit dem Ziel, bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu beherrschen.

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