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Mehr Risikobewusstsein gefragt

Die nächsten Schritte im Staubexplosionsschutz
Mehr Risikobewusstsein gefragt

Auf der Basis der EU-Richtlinien zum Explosionsschutz (94/9/EG und 1999/92/ EG) werden zurzeit Normen erarbeitet, die sich mit Einzelthemen des Staubexplosionsschutzes befassen. Diese Normen sind noch nicht ratifiziert. Zum Tragen kommt jedoch sicher die wachsende Bedeutung, die Experten der Gefahr von Staubexplosionen beimessen.

Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lumme

Die Hersteller von Ex-Schaltgeräten und die Betreiber von Maschinen und Anlagen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten, mussten sich in der Vergangenheit mit neuen EU-Richtlinien vertraut machen. Die „Herstellerrichtlinie“ 94/9/EG (Atex 95) ist in vollem Umfang gültig, nachdem die Übergangsfrist im Juli 2003 abgelaufen ist. Bei der als „Betreiberrichtlinie“ bezeichneten Richtlinie 1999/92/EG (Atex 137) ist der Prozess der Umsetzung noch im Gange. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt.
Eine der wesentlichen Neuerungen, die die beiden Richtlinien mit sich bringen, ist die größere Gewichtung des Staubexplosionsschutzes, der in den alten Regelungen eher als Anhängsel des Gasexplosionsschutzes betrachtet wurde. Die stärkere Gewichtung wird den Tatsachen sicherlich besser gerecht. Nach Ansicht von Experten gibt es sehr viel mehr Staubexplosionen als Gasexplosionen, und angesichts einer vermuteten, sehr hohen Dunkelziffer wird die tatsächliche Anzahl noch weit größer sein als die in den Statistiken des Arbeitsschutzes dokumentierte. Zudem sind viele Betriebe und Branchen vom Staubexplosionsrisiko betroffen: Überall, wo organische Stäube verarbeitet werden oder wo es bei der Verarbeitung von organischen Materialien (Holz, Getreide, Lebensmittel, Futtermittel, usw.) zur Staubentwicklung kommt, können Staubexplosionen auftreten, sobald eine bestimmte, vom Material abhängige Mindestkonzentration von Staub in der Luft vorliegt und eine Zündquelle vorhanden ist. Diese Zündquelle kann eine statische Entladung sein oder ein beim Betätigen eines konventionellen Schaltgerätes entstehender Funke.
Harmonisierung der Normen geht weiter
Mit der Umsetzung von Atex 95 und Atex 137 auf nationaler Ebene ist die Harmonisierung der Normung im Staubexplosionsschutz aber noch nicht abgeschlossen. Die Richtlinien bilden eine Grundlage für Normen, die derzeit erarbeitet werden und die sich mit Einzelthemen des Explosionsschutzes befassen.
Von der europäischen auf die internationale Ebene
Die beiden Atex-Richtlinien gelten für die EU-Staaten. Die Normung schreitet aber auch auf internationaler, d.h. auf IEC-Ebene voran. Glücklicherweise werden viele Regelungen der Atex dabei voraussichtlich übernommen. So entspricht die Zoneneinteilung im Entwurf der IEC-Norm 61241–10 der EU-Zoneneinteilung in EN 50281-3. Das hat den wesentlichen Vorteil, dass weder die Hersteller und Konstrukteure von Maschinen, Anlagen und Komponenten für explosionsgefährdete Bereiche noch die Anwender mit unterschiedlichen Zoneneinteilungen konfrontiert werden. Auf diese Weise werden nicht nur europaweit (wie es die Intention der EU-weit harmonisierten Richtlinien ist), sondern weltweit Handelshemmnisse abgebaut.
Betriebsmittelkennzeichnung
An die neue Betriebsmittelkennzeichnung für elektrische Betriebsmittel, die für Staub-Ex-Bereiche zugelassen sind, haben sich die Betreiber gewöhnt. Anders als bei der Gas-Ex-Kennzeichnung wird nicht die Zündschutzart explizit genannt, sondern es werden die IP-Schutzart und die maximal zulässige Oberflächentemperatur angegeben. Das macht insofern Sinn, als mit einer dichten Kapselung – die durch die IP-Schutzart dokumentiert wird – und durch eine Begrenzung der Oberflächentemperatur in den meisten Fällen ein ausreichender Explosionsschutz sicher gestellt werden kann.
Künftig wird es jedoch – auf der Basis von IEC 61241– vier Zündschutzarten geben, die durch die Abkürzungen tD (IP-Schutzart), pD (Überdruckkapselung), iD (Eigensicherheit) und mD (Vergusskapselung) bezeichnet werden – das D steht jeweils für dust. Für jede der vier Schutzarten wird es auf IEC-Ebene eine eigene Norm geben, die die jeweiligen Anforderungen festlegt.
Sauberkeit nicht vernachlässigen
Weil Staubablagerungen aufgewirbelt werden und explosionsfähige Atmosphären erzeugen können, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Sauberkeit und Explosionsschutz. So wird die bereits erwähnte künftige IEC-Norm 61241–10, die die Zoneneinteilung vornimmt, auch die Staubschichten in die Bewertung einbeziehen, wie es auch die EN 50281–3 tut. In der Praxis bedeutet das: Wenn der Betreiber das Umfeld der Ex-Anlagen sauber hält und darauf achtet, dass sich keine explosionsfähigen Stäube ablagern, dann wirkt sich dies positiv auf die Zoneneinteilung aus – positiv deshalb, weil die Anforderungen an den Explosionsschutz mit zunehmendem Reinhaltungsgrad immer geringer werden, der Aufwand also auch verringert werden kann.
Risikobewusstsein und Verhalten vor Ort
Die Praxis zeigt, dass das Risikobewusstsein der Betreiber und des Personals ganz wichtige Faktoren zur Vermeidung von Staubexplosionen sind. Deshalb ist das Explosionsschutz-Dokument, das die Atex 137 und mit ihr die BetrSichV fordert, ein nützliches Instrument zur Minimierung des Gefährdungspotenzials. Die Dokumentation, zu der der Betreiber verpflichtet ist (bei Neuanlagen schon jetzt, bei vorhandenen Anlagen bis spätestens Ende 2005), beinhaltet eine genaue Analyse, welche Risiken vorliegen und die Auflistung der Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Explosionsrisiken so gering wie möglich zu halten.
Mindestens ebenso wichtig wie das Risikobewusstsein des Betreibers ist das Verhalten des Personals vor Ort. Kleine Unachtsamkeiten wie die Nutzung von nicht ex-geschützten Betriebsmitteln, der Umgang mit offenem Feuer bei Reparaturarbeiten oder Ähnliches können schwere Folgen nach sich ziehen. Auch hierzu geben die einschlägigen Richtlinien und Verordnungen klare Anweisungen: Eine Kennzeichnung der ex-gefährdeten Bereiche ist ebenso vorgeschrieben wie entsprechende Betriebsanweisungen für das Personal.
Diese Maßnahmen sind sehr sinnvoll, denn wer in der Produktion mit Kaffee, Aluminiumstaub oder Kunststoffstäuben zu tun hat, rechnet nicht unbedingt mit einer Explosion. Das Risiko einer Staubexplosion ist also für das Personal oft abstrakter als das Gasexplosionsrisiko z. B. in der Chemieindustrie. Die stärkere Bedeutung, die dem Staubexplosionsschutz jetzt zukommt, wird dem Risikopotenzial und auch dem tatsächlichen Unfallgeschehen gerecht.
Halle 7, Stand 302
cav 431

Große Auswahl an Ex-Schaltgeräten
Dass bei der Auswahl der elektrischen Betriebsmittel für staubexplosionsgefährdete Bereiche große Sorgfalt gefordert wird, steht außer Frage – schließlich könnten Funken, die beim Schaltvorgang in konventionellen Schaltgeräten entstehen, nach außen dringen und die Atmosphäre zum Zünden bringen. Bei Ex-Schaltgeräten besteht dieses Risiko nicht.
Steute stellt dem Anwender Schaltgeräte für verschiedenste Anforderungen und Aufgaben zur Verfügung, die für Staub-Ex-Bereiche gemäß Atex zertifiziert sind. Das Programm umfasst Positionsschalter, Fußschalter, berührungslos wirkende Näherungsschalter sowie Befehlsgeräte mit Gas- und Staub-Ex-Zulassungen. Hinzu kommt eine breite Auswahl an Sicherheits-Schaltgeräten für staubexplosive Bereiche – zum Beispiel Sicherheitszuhaltungen, Seilzug-Notschalter und Sicherheitsschalter mit unterschiedlichen Betätigungselementen.
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