Der nach der Damptkesselverordnung und der technischen Damptkesselrichtlinie TRD 801, Gruppe 1, hergestellte Dampferzeuger ist für den Betreiber überwachungs- und genehmigungsfrei. Er kann als Einzelanlage mit Dampfleistungsstufen von 70 kg/h bis 320 kg/h oder als Mehrfachanlage bis 640 bzw. 960 kg/h betrieben werden. Der Dampferzeuger ist kein Zwangsdurchlaufkessel und arbeitet ohne Wasserüberschuss. Die übliche Verdampferschlange sowie die zwangsläufig notwendige Kolbenpumpe mit Getriebe, Manschetten, Saug- und Druckventilen – eine Reihe möglicher Störquellen– sind nicht vorhanden.
Der Dampferzeuger arbeitet im Prinzip wie ein Wasserraumkessel. Der ein- oder zweistufige Öl- oder Gasbrenner schaltet sich abhängig vom Dampfdruck ein und aus. Die Kesselspeisepumpe, eine wartungsfreie Kreiselpumpe, arbeitet abhängig vom Wasserstand. Der Dampf wird in einem soliden Druckkörper erzeugt, der aufgrund der niedrigen Dampfgeschwindigkeit und der großzügigen Auslegung praktisch verschleißfrei ist.
E cav 306
Unsere Webinar-Empfehlung
Die Websession „Wasserstoff in der Chemie – Anlagen, Komponenten, Dienstleistungen“ (hier als Webcast abrufbar) zeigt technische Lösungen auf, die die Herstellung und Handhabung von Wasserstoff in der chemischen Industrie sicher machen und wirtschaftlich gestalten.
Ob effizienter…
Teilen: