15.11.2013 – Seit September 2013 ist die Biozidverordnung EU/528/2012 (BPR) in Kraft und ersetzt die bisherige Biozidrichtlinie 98/8/EC (BPD). In der Vergangenheit war Ozon bereits als Biozid wahrgenommen, aber als sogenanntes in-situ erzeugtes Biozid von der Gültigkeit der BPD ausgenommen. Dieser besondere Status wurde nun mit der neuen BPR aufgehoben. Ozonanlagen, die auf dem Markt der EU für biozide Anwendungen bereit gestellt werden, brauchen deshalb ab September 2017 eine Zulassung. Da für die zweistufige Zulassungsprozedur detailliertes Expertenwissen und ein erheblicher Kostenaufwand erforderlich ist, kann sie nicht von den Ozonanwendern allein durchgeführt werden. Deswegen werden die Hersteller der Ozonanlagen diesen Part übernehmen und ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen.
Die vier Ozonanlagenhersteller BWT, Degrémont Technologies (Ozonia), Prominent und Xylem (Wedeco) haben ihre Kräfte in der Ozone Registration Group gebündelt. Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist die Einreichung des sogenannten Active Substance Dossier für verschiedene Anwendungsbereiche (Biozidproduktarten) und die Eintragung von Ozon in der Unionsliste ab 1. September 2017. Weitere Informationen stehen unter www.ozone-registration-group.com ab Januar 2014 zur Verfügung.
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