Am 20. Januar hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verfahrensordnung zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen beschlossen. Dazu erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer: „Die frühe Nutzenbewertung ist ein Kernstück der größten Arzneimittelmarktreform, die Deutschland seit langem gesehen hat. Sie kann dazu beitragen, die Debatte um den Wert von innovativen Arzneimitteln für Patienten und Gesellschaft zu versachlichen.“ Voraussetzung dafür ist für Yzer, dass die frühe Nutzenbewertung fair, offen und transparent durchgeführt wird. „Nachdem die Bundesregierung mit der Rechtsverordnung entscheidende Leitplanken gesetzt hat, schafft der G-BA nun mit seiner Verfahrensordnung eine weitere Grundlage. Auch die forschenden Pharma-Unternehmen sind bereit, ihren Teil beizutragen, damit die frühe Nutzenbewertung den Praxistest besteht,“ so Yzer weiter.
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