Die Gefahrstofflager von Scheidt bestehen aus Stahlbeton und haben die Feuerwiderstandsklasse F90 gem. DIN 4102 sowie die Wasserrechtliche Bauartzulassung nach § 19 h WHG. In den Raumelementen mit integrierten Auffangwannen können alle möglichen Gefahrstoffe in unterschiedlichsten Mengen und Gebindegrößen gelagert und umgefüllt werden. Und das auch dort, wo es nach den vielfältigen Vorschriften normalerweise nicht zulässig ist – durch die Anwendung der F90-Technik. Bei der Lagerung von brennbaren Stoffen muss ein Abstand von mindestens 10 m zu Gebäuden und anderen Lägern eingehalten werden. Das benötigt Platz, der oft nicht vorhanden ist. Und wenn vorhanden, ist er mit risikovollen innerbetrieblichen und zeitraubenden Transporten verbunden. Auch andere Stoffe, wie z. B. giftige oder brandfördernde, dürfen nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen oder in einem Umfeld gelagert werden, von dem Brandgefahr ausgehen kann. Die feuerbeständigen Raumelemente aus Beton brauchen diese Abstände nicht, weil sie immer für sich Brand- und damit Lagerabschnitte für die einzelnen Stoffarten bilden.
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