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Sicher von Kopf bis Fuß

Persönliche Schutzausrüstung individuell auswählen
Sicher von Kopf bis Fuß

In der chemischen Industrie spielen Gesundheits- und Arbeitschutz eine wichtige Rolle. Seit 1992 gelten europaweit harmonisierte rechtliche Regelungen für persönliche Schutzausrüstungen. Welche Maßnahmen für den jeweiligen Arbeitsplatz zu treffen sind, legen Sicherheitsfachkräfte in der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse fest.

Wolfgang Lotz

Die persönliche Schutzausrüstung umfasst alle Mittel und Vorrichtungen, die eine Person zum Schutz am Körper trägt. Entsprechend dem Gefahrenpotenzial werden drei Kategorien von Kategorie 1 (Schutz gegen geringe Gefahr) bis Kategorie 3 (Schutz gegen tödliche Gefahren oder ernste, irreversible Gesundheitsschäden durch komplexe Schutzausrüstungen wie Atemschutzgeräte) unterschieden. Da das Tragen persönlicher Schutzausrüstung unangenehm sein kann, ist es wichtig, zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Gefährdungen am Arbeitsplatz selbst zu vermeiden. Wenn dies nicht machbar ist, kommen Atemschutzmaske und Schutzbrille zum Einsatz.
Ausrüstung
Mittel zum Schützen des Kopfes sind im wesentlichen Schutzhelme. Sie müssen gut angepasst und gegebenenfalls durch Kinnriemen gesichert werden, damit sie auch beim Bücken oder bei starkem Wind nicht vom Kopf fallen. Lange Haare oder Zöpfe dürfen in der Nähe bewegter Maschinen- und Triebwerksteile nicht frei getragen werden, sondern müssen durch Haarschutznetze oder -hauben gesichert werden. Augen und Gesicht sind durch mechanische Einwirkungen wie Staub, Späne, Splitter und Stöße, durch optische Einwirkungen wie UV-, Infrarot- oder Laserstrahlen sowie sichtbares Licht oder durch chemische und thermische Einwirkungen gefährdet. Schutz bieten geeignete Brillen oder Vorstecker auf Brillen. Für das ganze Gesicht eignen sich Schutzschilde, -hauben oder -schirme.
Die Wahl des Gehörschutzes richtet sich nach dem Schallpegel. Bei eher niedrigen Pegeln können formbare oder fertig geformte Gehörschutzstöpsel eingesetzt werden. Übersteigt die Lärmbelastung die Grenze von 105 dB (A), müssen Kapselgehörschützer verwendet werden, die bei Bedarf mit Kommunikationseinrichtungen auszurüsten sind. Für besondere Schallbelastungen eignen sich Schallschutzhelme und -anzüge, die eine direkte Schalleinwirkung auf den Kopf und innere Organe vermindern.
Können gesundheitsschädliche Gase oder Sauerstoffmangel auftreten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den adäquaten Atemschutz zur Verfügung zu stellen. Der Beschäftigte muss regelmäßig im Gebrauch des Atemschutzgerätes unterwiesen werden. Aufgrund der Belastung, die das Tragen eines komplexen Atemschutzgerätes mit sich bringt, ist die Tragezeit begrenzt. Zudem muss der Beschäftigte regelmäßig ärztlich untersucht werden.
Kleidung
In unterschiedlichen DIN-Normen sind die Kriterien festgelegt, die Schutzkleidung für verschiedene Anforderungen (Schutz gegen Kälte, Hitze, Wetter, Chemikalien, elektrische Einflüsse) erfüllen muss. Für viele Berufe gibt es spezielle Schutzkleidung. Handschuhe schützen vor mechanischen und chemischen Einwirkungen, vor Hitze und Kälte, vor radioaktiver Kontamination und vor elektrischen Schlägen. Allerdings können Handschuhe auch gefährlich werden, wenn sie sich beispielweise in einem Bohrer oder einer Säge verfangen. An solchen Arbeitsplätzen ist daher besonders wichtig, dass die Handschuhe eng an der Hand anliegen. Beim Schutz der Füße werden je nach Risikoniveau Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe unterschieden.
Breite Auswahl
Die Relevanz der möglichen Gefährdungen, die Individualität der Arbeitsplätze und die Fülle an rechtlichen Vorschriften erfordert bei der Wahl der persönlichen Schutzausrüstung Kompetenz und Sachverstand. Neben den formalen Kriterien, die die Ausrüstung erfüllen muss, sind auch die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Tragekomfort und Hygiene zu berücksichtigen. Der Versorgungsdienstleister chemfidence berät die Kunden bei der Auswahl der Schutzausrüstung intensiv. Das Unternehmen bietet vom Helm bis zum Schuh eine breite Palette an Berufs- und Schutzkleidung. Die Kunden können ihre Ausrüstung, beispielsweise Schutzbrillen oder Atemschutzgeräte, anprobieren. Alle Artikel werden von Sicherheitsfachkräften überprüft und bei Bedarf individuell angepasst. Berufskleidung kann auch geleast werden. Der Kunde mietet die Kleidung inklusive einem umfassenden Service. Dazu gehören die Bestandsverwaltung der Berufskleidung, der wöchentliche Wäschetausch mit Reinigung, die Schrankversorgung und der Austausch von verschlissenen Teilen. Jeder Beschäftigte erhält stets seinen eigenen Blaumann oder Laborkittel zurück. Bei Bedarf führt eine Schneiderin Anpassungen durch.
Außerdem kann die Arbeitskleidung nach Wunsch mit Firmenlogos versehen werden. chemfidence bietet viele Artikel auch im Online-Store unter www.shop.chemfidence.com an.
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