Druckgeräte müssen laut Gesetzgeber auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden, bevor und während sie betrieben werden. Zwar sind im Gesetz Schutzmaßnahmen für die Prüfung vorgeschrieben, diese werden aber nicht näher spezifiziert. TÜV Nord legt nun ein Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände sowie weitere Schutzmaßnahmen fest und schließt damit die vorhandene Lücke im Regelwerk.
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