Die Bundesrepublik Deutschland hat am 28.10.2011 in Moskau das Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche, die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten unterzeichnet. Deutschland gehört zu den ersten zwölf Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, mit dem erstmals ein internationaler Rechtsrahmen geschaffen werde, der das Fälschen von Arzneimitteln und Medizinprodukten international strafrechtlich sanktioniert.
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