Während der Verbrennung chlorhaltiger Rückstände in herkömmlichen Incineratoren entsteht als Folge der Deacon-Reaktion neben HCl auch Cl2 als Verbrennungsprodukt. Während HCl ein verwertbares Produkt darstellt, ist Cl2 unerwünscht. Es mindert die Qualität der Salzsäure und beschränkt deren Verwendung. Im Abgas ist Cl2 mit einem Emissionswert von max. 5 mg/Nm³ zulässig. Um diesen Wert zu erreichen, sind zusätzliche Einrichtungen und der Einsatz von Chemikalien, wie z. B. Natriumbisulfit notwendig. Ein patentiertes Verfahren von Caloric vermeidet die Bildung von Cl2. Die chlorhaltigen Rückstände werden in einer Primärbrennkammer bei O2-Überschuss verbrannt. In einer Sekundärbrennkammer wird durch eine überschüssige Zugabe von Brenngas eine reduzierende Atmosphäre erzeugt. Mit diesem zweistufigen Verfahren wird sowohl eine vollständige Verbrennung der Schadstoffe unter Luftüberschuss sichergestellt, und in der reduzierenden Sekundärstufe eine Umwandlung aller Cl-Anteile in HCl erreicht.
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