Bei einer Neuordnung des Arzneimittelbereichs setzen die forschenden Pharmaunternehmen auf Direktverträge zwischen Herstellern und Kassen für alle patentgeschützten Arzneimittel. Wenn durch Direktverträge für ein Medikament binnen zwei Jahren mindestens 50 % des Marktes abgedeckt werden, entfällt die Kosten-Nutzen-Bewertung.
Die direkten Verträge müssen auf die Verbesserung der Versorgungsqualität und des Behandlungserfolges abzielen. Sie ermöglichen den qualitätsgesicherten Einsatz von innovativen Arzneimitteln und dadurch eine Effizienzsteigerung. Hier werden unterschiedliche Vertragsformen zum Einsatz kommen: z. B. Vereinbarungen zur Durchführung von Versorgungsforschung oder Cost- bzw. Risk-Sharing. Für diejenigen, die nicht (ver)handeln heißt der Weg Kosten-Nutzen-Bewertung.
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