Ab 13. Dezember 2014 regelt die vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), VO (EU) Nr. 1169/2011, auf europäischer Ebene die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Uelzena hilft bei der Umsetzung der neuen Verordnung.
Ziel der LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011 ist es dem Verbraucher „geeignete, sachgerechte und verwertbare“ Informationen über ein Lebensmittel transparent zur Verfügung zu stellen, damit eine fundierte Auswahl getroffen werden kann. Die Verordnung vereinheitlicht so das Europarecht, da viele nationale Vorschriften und Richtlinien von der LMIV abgelöst werden. Gleichzeitig stellt sie Lebensmittelhersteller und Inverkehrbringer vor höhere Anforderungen.
Gut lesbare Pflichtangaben
Die Pflichtangaben nach der LMIV müssen gut lesbar und in einer definierten Mindestschriftgröße aufgedruckt sein. Bei bestimmten Zutaten muss das Herkunftsland angegeben werden. Neu geregelt ist die Pflicht zur Kennzeichnung von verwendeten Lebensmittelimitaten, Klebefleisch und Nanomaterialien. Des Weiteren wird bei Tiefkühlkost das Aufdrucken des Einfrierdatums verlangt. Allergene müssen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden, beispielsweise durch Fettdruck.
Die LMIV schreibt ferner vor, dass auf jeder Lebensmittelverpackung eine Nährwertdeklarierung – die sogenannten BIG 7 in der vorgegebenen Reihenfolge Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz – zu finden sein muss. Wenn möglich, sollte die Kennzeichnung in Tabellenform erfolgen. Die Nährwertdeklarierung darf freiwillig um einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe ergänzt werden. Auch hier ist die Reihenfolge zu beachten – mehr darf allerdings nicht in die Tabelle.
Die Kennzeichnung der Nährwerte war bislang freiwillig; ab dem 13. Dezember 2016 wird sie verbindlich. Falls Nährwerte jedoch schon jetzt deklariert werden, müssen sie ab dem 13. Dezember 2014 nach den Vorschriften der LMIV gekennzeichnet werden.
Hilfe für Lebensmittelhersteller
Noch sind nicht alle Durchführungsverordnungen erlassen; Fragen hinsichtlich Kennzeichnung von Trans-Fettsäuren, alternativer Darstellungen der Nährwertinformationen, bestimmter Details zur Angabe des Ursprungslandes von einzelnen Rohmaterialien etc. sind noch offen.
Um Lebensmittel- und Getränkeherstellern den Übergang zu erleichtern, hat sich Uelzena bereits mit ihren Spezialisten im Lebensmittelrecht beraten und bietet bereits jetzt ihren Kunden die neue Etikettierung ihrer Produkte in mehreren Sprachen. Dank der Mitgliedschaft in spezialisierten Verbänden (Diät- und Milchindustrieverband u. a.), Forschungseinrichtungen und Ländervereinigungen ist Uelzena auch mit den zurzeit innerhalb der EU diskutierten und noch nicht verabschiedeten Regelwerken vertraut.
Halle 8, Stand B63
prozesstechnik-online.de/dei1113401
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