cav: Herr Menze, welche Änderungen hat es beim Explosionsschutz gegeben?
Menze: Am wichtigsten war sicher die Zusammenführung der Ex-Schutz-Bestimmungen für Gase und Stäube in einer gemeinsamen Regelung. Außerdem hat sich auch die Ex-Kennzeichnung der Geräte geändert, die deutlich komplexer geworden ist. Schließlich wurden noch Zündschutzarten neu zugeordnet und zusammengeführt.
cav: Können bestehende Konstruktionen diese Anforderungen ohne Weiteres erfüllen?
Menze: Viele nach altem Normenstand ex-geprüfte Produkte erfüllen auch die neuen Atex-Anforderungen, aber das muss eben geprüft werden und bei einem negativen Ergebnis müssen entsprechende Veränderungen oder falls erforderlich, Neukonstruktionen vorgenommen werden.
cav: Muss in jedem Fall neu zertifiziert werden?
Menze: Nein, wenn die Geräte den aktuellen Normenstand erfüllen, kann eigentlich alles bleiben wie es ist. Wenn man die Geräte aber mit der Erfüllung der aktuellen Norm bewerben will, muss man sie auch nach diesem Normenstand neu prüfen und zulassen. Bürkert hat als einer der ersten den Handlungsbedarf bei der jahrzehntealten Konstruktion des Gerätesteckers erkannt und entsprechend gehandelt. Die überarbeitete Version war wirklich nötig. Auf den ersten Blick handelt es sich um ein unscheinbares Zubehörteil. Wenn man aber bedenkt, wie viele Millionen dieser Gerätesteckdosen in Anlagen weltweit verbaut sind, kommt dem neuen Standardstecker enorme Bedeutung für die Anlagensicherheit und den Ex-Schutz zu.
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