Die Landbell AG bietet ihren Kunden als zuverlässiger Servicepartner umfassende Lösungen für Umwelt- und Entsorgungsfragen. Seit August 2003 als erster Wettbewerber der Duales System Deutschland DSD AG im Markt aktiv, organisiert das Mainzer Unternehmen auch für Lebensmittelproduzenten und -handel das Erfassen, Sortieren und Verwerten von Verkaufsverpackungen nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung.
Im Supermarkt: Dicht aneinander gereiht türmen sich die Produkte in den Regalen. Der Verbraucher hat die Qual der Wahl. Doch wie entscheidet er, welche Artikel schließlich in seinem Einkaufswagen landen? Eine aktuelle Studie eines Münchner Marktforschungsinstituts hat ergeben, dass die Verkaufsverpackung eine entscheidende Rolle bei der Kaufentscheidung des Kunden spielt. Die Hersteller sind daher bestrebt, ihre Waren mit möglichst attraktiven Verpackungen zu versehen und sich dadurch von der Konkurrenz zu unterscheiden.
Bei der Entsorgung haben die Unternehmen aus Industrie und Handel jedoch alle dieselbe Pflicht: Jeder, der Verkaufsverpackungen herstellt oder vertreibt, ist für deren Wiederverwertung verantwortlich. So schreibt es die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 vor. Die Unternehmen müssen die gebrauchten, restentleerten Verpackungen unentgeltlich und haushaltsnah vom Verbraucher zurücknehmen. Von dieser Rücknahme- und Verwertungspflicht können sich die Unternehmen nur dann befreien, wenn sie sich einem dualen System anschließen. Dieses gewährleistet, dass die Verkaufsverpackungen regelmäßig beim Verbraucher oder in dessen Nähe eingesammelt und verwertet werden.
Neue Wahlfreiheit
Mit der Duales System Deutschland (DSD) AG stand den Unternehmen von 1991 bis 2003 nur ein Dienstleister zur Verfügung, an den sie diese Pflichten weitergeben konnten. Das änderte sich erst im vergangenen Jahr. Die Landbell AG schaffte mit der Zulassung im Bundesland Hessen die Marktöffnung als erster direkter Wettbewerber der DSD AG. Welche Folgen hat der neue Wettbewerb für den Markt dualer Systeme? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die von der Verpackungsverordnung betroffenen Unternehmen?
Dank der Marktöffnung haben die Unternehmen aus Industrie und Handel eine neue Wahlfreiheit. Sie müssen nicht mehr mangels Auswahl das Angebot des Monopolisten annehmen, sondern können inzwischen auf andere Systembetreiber zurückgreifen. Ähnlich wie bei der Liberalisierung des Telekommunikations- und Energiemarktes haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und das leistungsstärkste und kostengünstigste Angebot auszuwählen. Dabei gilt folgende Regelung: Jeder Systemanbieter kann genau den Anteil der Verpackungstonnagen eines Unternehmens übernehmen, der seinem aktuellen Stand an Zulassungen in den einzelnen Bundesländern entspricht. Der genaue Prozentsatz errechnet sich aus den entsprechenden Bevölkerungszahlen. Verdeutlicht an einem Beispiel: Die Landbell AG ist inzwischen in Hessen und Hamburg als zweites duales System festgestellt. In Hessen leben 7,38 % der deutschen Gesamtbevölkerung, in Hamburg 2,09 %. Unternehmen können Landbell folglich momentan für 9,47 % (7,38 % + 2,09 %) ihrer gesamten Verkaufsverpackungen die Recyclingpflicht übertragen. Tendenz steigend: Denn mit jedem weiteren Bundesland, in dem Landbell die Zulassung als zweites duales System erhält, vergrößert sich das Auftragsvolumen.
Wechsel zwischen den Anbietern
Der Wechsel zu einem anderen Systemanbieter ist unkompliziert. Interessierte Unternehmen schließen mit dem Systemanbieter einen Freistellungsvertrag ab und melden die gewünschte Verpackungsmenge an. Auch das Verwalten der Daten bereitet keine Schwierigkeiten. So stellt beispielsweise Landbell ihren Kunden eine kostenfreie Berechnungssoftware zur Verfügung, mit der man die Meldemengen für Landbell und die DSD parallel bearbeiten kann.
Für den gesamten Markt hat die neue Wettbewerbssituation eine positive und stabilisierende Wirkung. Sie ist der Nährboden für neue Recycling- und Entsorgungsideen und wird nach Schätzung der Experten langfristig zu einer Senkung der Handels- und Endverbraucherpreise führen. Daher haben sowohl die EU-Kommission als auch das Bundeskartellamt bereits seit längerem den Wettbewerb zwischen den dualen Systemen gefordert. Auch der bisherige Monopolist DSD profitiert von der Marktöffnung. Die Zulassung von Wettbewerbern ist eine wichtige Voraussetzung, um die kartellrechtlichen Bedenken gegenüber der DSD zu zerstreuen. Denn diese hat nach wie vor eine monopolistische Stellung im Markt.
Zukünftig wird sich der Markt der System-anbieter durch das sukzessive Ausweiten der Alternativanbieter weiter vergrößern. So erwartet Landbell die Zulassung in weiteren Bundesländern noch in diesem Jahr.
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