Die neue EU-Kosmetikverordnung, die am 22.12.2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, werden rechtliche Unklarheiten und Widersprüche beseitigt und die Sicherheit von Kosmetika erhöht. Sie gilt ab 11. Juli 2013 in allen Mitgliedstaaten. Nanomaterialien sind dann in Kosmetika nur gestattet, wenn die Verwendung dieser Partikel sicher ist. Zudem muss die Verwendung von Nanomaterialien deutlich gekennzeichnet sein.
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