Startseite » News (Chemie) »

EU hat Leuchtstoffröhren verbannt

Ex-Umgebungen jetzt auf LED umrüsten
EU verbannt Leuchtstoffröhren

EU verbannt Leuchtstoffröhren
In den Faultürmen von Klärwerken entstehen Gase. Die Beleuchtung muss hier höchsten Anforderungen genügen und Leuchten müssen explosionsgeschützt (Ex-Leuchten) sein. Bild: licht.de/Norka

Leuchtstoffröhren der gängigen Bauformen T8 sowie T5 dürfen in der EU seit dem 25. August nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Gut, wer für sein Unternehmen einen Vorrat angelegt hat. Besser beraten ist jedoch, wer eine Umrüstung plant. „Anlagenbetreiber, die sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, sollten dringend damit beginnen. Denn jeder Vorrat geht irgendwann zur Neige“, rät Dr. Jürgen Waldorf von der Brancheninitiative licht.de.

Eine LED-Sanierung lohnt sich: Nach anfänglicher Investition sinken die Kosten für Energie und Wartung signifikant: Eine steuerbare und gut geplante LED-Beleuchtung kann den Stromverbrauch gegenüber Leuchtstoffröhren um bis zu 80 % reduzieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilft bei der Finanzierung. Zudem müssen sich Unternehmen auf strengere Umweltauflagen und CO2-Abgaben einstellen. Das steigert den Druck, den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermeiden und die eigene Energieeffizienz zu erhöhen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes verursachte die deutsche Industrie im Jahr 2021 mit 120 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalenten gut ein Drittel der Emissionen. Der Anteil der chemischen Industrie lag bei 14 %.

Ausnahmen sind kein Freifahrtschein

Für Industrieunternehmen und besonders für Unternehmen der Prozessindustrie gibt es Sonderregelungen für Lichtquellen in explosionsgefährdeten Bereich und für die Sicherheitsbeleuchtung. Die EU definiert sie im Anhang III zur Richtlinie 2019/2020/EU. Ausnahmen sind jedoch kein Freibrief, denn auch die dort eingesetzten Leuchtmittel müssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. So soll sichergestellt werden, dass in sensiblen Anwendungsbereichen nur geprüfte, qualitativ ausreichende Lichtquellen zum Einsatz kommen. Es liegt nun an den Betreibern, abzuwägen und – wo möglich – auf LED umzustellen. Viele Ex-Leuchten auf LED-Basis sind bereits Atex-zertifiziert und ihr Betrieb ist in explosionsgefährdeten Umgebungen erlaubt.

Einfache Wartung, besseres Monitoring

LED haben auch eine deutlich längere Lebensdauer im Vergleich zu älteren Lampentechnologien und somit auch einen niedrigeren Wartungsaufwand. Gerade in explosionsgefährdeten Atmosphären ist die Wartung in der Regel kostspielig, weil die Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzmaßnahmen vor jeder Instandhaltungsmaßnahme verlangt. Zudem darf nur speziell geschultes Personal Wartungsarbeiten ausführen. Ein weiterer Vorteil: Vernetzte LED-Leuchten können digital überwacht werden.

Klick-Tipps

Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de