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GEA mit neuem Aufsichtsratsvorsitzenden

Personelle Veränderungen auf Hauptversammlung bekanngegeben
GEA mit neuem Aufsichtsratsvorsitzenden

GEA mit neuem Aufsichtsratsvorsitzenden
Klaus Helmrich, Holly Lei und Prof. Dr. Jürgen Fleischer sind neue Aufsichtsratsmitglieder bei GEA (v.r.n.l.) Bild: GEA

Mit Ablauf der Hauptversammlung der GEA Group AG gab es im Aufsichtsrat der Gesellschaft, der zwölf Mitglieder umfasst, sechs personelle Veränderungen. Die konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrates fand unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Auf dieser wurde Klaus Helmrich, ehemaliger Konzernvorstand der Siemens AG, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Insgesamt betreffen die Wechsel drei Mandate der Anteilseignerseite sowie auch drei Mandate der Arbeitnehmerseite. Das Gremium bleibt weiterhin geschlechterparitätisch mit jeweils sechs Frauen und sechs Männern besetzt.

Die Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat wurden auf der Hauptversammlung für eine vierjährige Amtsperiode neu gewählt. Wiedergewählt wurden Prof. Dr. Annette G. Köhler, Dr. Molly P. Zhang sowie Colin Hall. Darüber hinaus wurden Holly Lei sowie Klaus Helmrich und Prof. Dr. Jürgen Fleischer als neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Diese treten aufgrund des Ausscheidens der Mitglieder Dr. Helmut Perlet, Jean E. Spence sowie Ahmad M.A. Bastaki, die dem Aufsichtsrat von GEA viele Jahre angehörten und sich nicht mehr zur Wahl gestellt haben, in das Gremium ein.

Auf der Arbeitnehmerseite sind durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf die bisher amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Brigitte Krönchen, Michael Kämpfert sowie neu Claudia Claas und Roger Falk als Vertreter der Mitarbeitenden im Unternehmen zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt worden. Ebenfalls gerichtlich bestellt wurden Dr. Cara Röhner und das bisherige Mitglied Rainer Gröbel, die die IG Metall vertreten.

Klaus Helmrich, der neu gewählte Vorsitzende des Aufsichtsrats der GEA Group AG, kommentiert: „Ich freue mich, den erfolgreichen Weg der GEA im neu zusammengesetzten Aufsichtsrat fortzusetzen und dabei auf die exzellente Arbeit des Aufsichtsrates und der ausscheidenden Mitglieder und Mitgliederinnen aufzusetzen.“

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