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BVL stellt aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vor

Unzulässige Werbung bezüglich Corona
BVL stellt aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vor

BVL stellt aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vor
Am 24. November präsentierte das BVL in Berlin Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Von links nach rechts: Dr. Georg Schreiber, Abteilungsleiter Lebensmittelsicherheit, Prof. Michael Kühne von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, Friedel Cramer, BVL-Präsident, und Florian Kuhlmey, stellvertretender Pressesprecher Bild: BVL
Auf ihrer Jahrespressekonferenz präsentierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 24. November 2020 in Berlin aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Aufgegriffen wurde in diesem Jahr auch das Thema Corona: Einige Onlineanbieter versuchen derzeit die Unsicherheit der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz von Nahrungsergänzungsmitteln mit unzulässigen Werbeaussagen im Zusammenhang mit Covid-19 anzukurbeln.

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat G@zielt, eine von den Bundesländern finanzierte Internetrecherchestelle, 60 deutschsprachige Onlineangebote ausfindig gemacht, die mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen zu Covid-19 werben. Die Onlineangebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern oder den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Die dortigen Behörden führten Vor-Ort-Kontrollen durch, woraufhin die Angebote entweder geändert oder gelöscht wurden.

„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona“, erklärte Friedel Cramer, Präsident des BVL. „Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“ Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.

Im Rahmen eines von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen koordinierten E-Commerce-Aktionsplanes werden seit April auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten Recherchen zu unzulässigen Werbebotschaften im Zusammenhang mit Corona durchgeführt. In Zuge dieser Kontrollaktion haben die Rechercheure EU-weit bislang 592 auffällige Webseiten identifiziert. Der E-Commerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt und die Europäische Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedsstaaten im Internet.

Rückstände von Desinfektionsmittel in Sahne und Pangasius

Zentrale Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind die Kontrolle von Betrieben, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, transportieren und handeln, sowie die Untersuchung von Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette. 2019 überprüften die Behörden in über 1800 Eisdielen, Bäckereien und Gastronomiebetrieben Sahneaufschlagmaschinen und stellten dabei fest, dass bei der Reinigung und Desinfektion der Maschinen oft Fehler gemacht werden. So vergaßen 41 % der kontrollierten Betriebe das anschließende Nachspülen mit heißem Trinkwasser, was zu einer Verunreinigung der Sahne mit dem Desinfektionsmittel führen kann. Zudem versäumten 94 % der Betriebe die notwendigen Eigenkontrollen auf Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

Auch in Pangasius fanden die Untersuchungsämter im vergangenen Jahr häufig Rückstände von Desinfektionsmitteln. Bei 79 % der 80 untersuchten Proben quantifizierten die Lebensmittelkontrolleure Chlorat. 39 % der Proben enthielten die Quartäre Ammoniumverbindung Benzalkoniumchlorid (BAC). Chlorat hemmt die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse, was besonders bei empfindlichen Personen wie Kindern unerwünschte gesundheitliche Effekte verursachen kann. BAC kann zu Reizungen im Magen-Darm-Trakt führen. Dazu erklärte Dr. Georg Schreiber, Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit im BVL: „Es ist absolut inakzeptabel, dass hier Lebensmittel auf den Markt gebracht werden, von denen eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht. Bei der Verarbeitung des Pangasius muss deutlich sorgfältiger gearbeitet werden.“

Krankheitserreger in Schweinehackfleisch

Nicht nur von Rückständen an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, sondern auch von mikrobiologischen Verunreinigungen können Gefahren für Verbraucher ausgehen. Ein Beispiel dafür sind Shiga-Toxin bildende E. coli (STEC). Diese Bakterien können akute Darmentzündungen hervorrufen, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen können. 2019 haben die Behörden der Lebensmittelüberwachung im Rahmen des Zoonosen-Monitorings 420 Proben Schweinhackfleisch auf STEC untersucht. 7,4 % der Proben enthielten STEC-Keime. Bei der letzten vergleichbaren Untersuchung zehn Jahre zuvor waren nur 0,8 % der Proben positiv getestet worden. „Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass rohes Schweinehackfleisch wie Mett kein geeignetes Lebensmittel für empfindliche Verbrauchergruppen ist“, sagte BVL-Präsident Cramer. „Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten am besten ganz auf den Verzehr von rohem Hackfleisch verzichten.“

Fälschung bei Oregano

Auch mögliche Verfälschungen von Lebensmitteln versuchen die Kontrolleure aufzuspüren. In den vergangenen Jahren fanden die deutschen Überwachungsbehörden Oregano, der zum Teil in erheblichem Umfang mit klein gehackten Olivenblättern vermischt wurde. Ein möglicher Grund für die Verfälschung sind die gestiegenen Großhandelspreise für Gewürze. Um Oregano dennoch preiswert anbieten zu können, wird er mit Fremdbestandteilen gestreckt.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, das zu bekommen, was auf der Packung draufsteht“, erklärte Prof. Dr. Michael Kühne von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). „Deshalb schauen wir bei allen Arten von Lebensmitteln gezielt nach etwaigen Verfälschungen.“

2019 wurden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 61 Proben Oregano untersucht. Dabei enthielten 13 % der Proben Reste von Olivenblättern. Insgesamt wurden in jedem fünften Gewürz pflanzliche Fremdbestandteile nachgewiesen, darunter auch Holzteile.

Blausäure in Aprikosenkernen

Ein Trendprodukt sind seit einigen Jahren Aprikosenkerne. Im Internet werden diese oft als gesundheitsfördernder Snack oder sogar als Heilmittel gegen Krebs beworben. Dabei enthalten Aprikosenkerne hohe Mengen an Blausäure, die beim Menschen zu Vergiftungen bis hin zum Tod führen können. Die meisten Onlinehändler kennen das Gesundheitsrisiko, das von Aprikosenkernen ausgeht. Um ihre Waren dennoch verkaufen zu können, platzieren sie entweder Warnhinweise beim Angebot oder deklarieren die Kerne als Saatgut. Gleichzeitig werden die Aprikosenkerne aber in der Produktkategorie Lebensmittel bei den Onlinemarktplätzen eingestellt.

2019 haben die Überwachungsbehörden in einem weiteren bundesweiten Programm der Lebensmittelüberwachung 43 Proben süße und bittere Aprikosenkerne untersucht. 79 % überschritten den für Blausäure zulässigen EU-Höchstgehalt von 20 mg/kg. Besonders bittere Aprikosenkerne, die von Wildaprikosen gewonnen werden, lagen im Durchschnitt um mehr als das 100-fache über dem Grenzwert. Bereits beim Verzehr von mehr als ein bis zwei bitteren Aprikosenkernen pro Tag kann ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden. „Aprikosenkerne sind als Lebensmittel ungeeignet“, stellt der BVL-Abteilungsleiter Schreiber klar. „Der extrem hohe Blausäuregehalt ist eine echte Gefahr für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Die Lebensmittelüberwachungsbehörden gehen deshalb gegen unzulässige Angebote von Aprikosenkernen vor. So wurden im vergangenen Jahr insgesamt elf Meldungen zu gesundheitsgefährdenden Aprikosenkernen in das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel RASFF eingestellt. Drei Rückrufe wurden zudem über das deutsche Internetportal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

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