18.01.2016 – Die EU hat die Novel-Food-Verordnung überarbeitet und verabschiedet. Die Verordnung (EU) 2015/2283 löst die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 258/97 ab. Sie ist seit dem 31. Dezember 2015 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2018. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt diesen Schritt: „Nach acht Jahren der Beratung hat sich der europäische Gesetzgeber endlich darauf geeinigt, dass innovative und sichere Lebensmittel dem Verbraucher schneller zugänglich gemacht werden können“, erklärt BLL-Geschäftsführer Peter Loosen. Die Verordnung steht aber nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel, sondern sieht auch ein vereinfachtes Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern vor, wenn diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen Ernährung verzehrt werden. In der neuen Novel-Food-Verordnung ist zudem vorgesehen, dass die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels für fünf Jahre auf den jeweiligen Antragssteller beschränkt werden kann, wenn sie auf dessen Forschung und geschützten Daten beruht.
Als Novel Food werden Lebensmittel bezeichnet, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der Novel Food-Verordnung näher bezeichneten Lebensmittelkategorien angehören.
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