Startseite » News (Food) »

EU überarbeitet Novel-Food-Verordnung

BLL begrüßt Lockerung der Rechtsgrundlage
EU überarbeitet Novel-Food-Verordnung

EU überarbeitet Novel-Food-Verordnung
Zu neuartigen Lebensmitteln gehören beispielsweise auch Chia-Samen (Foto: dima_pics-fotolia.com)
18.01.2016 – Die EU hat die Novel-Food-Verordnung überarbeitet und verabschiedet. Die Verordnung (EU) 2015/2283 löst die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 258/97 ab. Sie ist seit dem 31. Dezember 2015 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2018. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt diesen Schritt: „Nach acht Jahren der Beratung hat sich der europäische Gesetzgeber endlich darauf geeinigt, dass innovative und sichere Lebensmittel dem Verbraucher schneller zugänglich gemacht werden können“, erklärt BLL-Geschäftsführer Peter Loosen. Die Verordnung steht aber nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel, sondern sieht auch ein vereinfachtes Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern vor, wenn diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen Ernährung verzehrt werden. In der neuen Novel-Food-Verordnung ist zudem vorgesehen, dass die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels für fünf Jahre auf den jeweiligen Antragssteller beschränkt werden kann, wenn sie auf dessen Forschung und geschützten Daten beruht.

Als Novel Food werden Lebensmittel bezeichnet, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der Novel Food-Verordnung näher bezeichneten Lebensmittelkategorien angehören.
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de