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Gegenprobe

Lexikon Pharmatechnologie
Gegenprobe

Arzneimittel oder sonstiges Produkt, das als Teil einer amtlichen Probe in Form einer Teilprobe oder als Zweitprobe bei der Probenentnahme zurückgelassen wird. Damit wird es dem betroffenen Unternehmer / Hersteller ermöglicht, im Bedarfsfalle einen möglichen Gegenbeweis zur Untersuchung / Begutachtung durch die staatliche Einrichtung vorzulegen. Hierfür ist ein frei wählbarer zugelassener Sachverständiger zu beauftragen, wobei darauf geachtet werden muss, dass die Gegenprobe amtlich verschlossen oder versiegelt wird.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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