Änderung von Texten. Korrekturen der Dokumentation werden nach dem Qualitätsmanagement-System wie folgt vorgenommen (entsprechend Ziff. 4.5. ff. EG-GMP-Leitfaden): Die falsche Angabe wird mit einem einfachen Strich ungültig gemacht, dabei muss die ursprüngliche Angabe lesbar bleiben. Die richtige Angabe wird neben, über oder unter die falsche Angabe geschrieben, mit dem Namenszeichen, dem Datum sowie einer kurzen Begründung versehen. Hilfsmittel wie z. B. „Tipp-Ex” oder „Tintenkiller” dürfen nicht verwendet werden. Auch das Überkleben des ursprünglichen Inhalts ist verboten, weil sonst der ursprüngliche Text nicht mehr lesbar ist.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie