Die Europäische Kommission hat am 14. Februar 2018 die finale „Verordnung (EU) 2018/213 der Kommission“ veröffentlicht, die die Nutzung von Bisphenol A (BPA) für bestimmte Materialien mit Lebensmittelkontakt weiter einschränkt. Die Verordnung führt einen spezifischen Migrationsgrenzwert (SML) für BPA in Lacken und Beschichtungen ein und ändert den SML von BPA in der „Kunststoff-Verordnung“ 10/2011. Obwohl die Verordnung für Lebensmittelverpackungen gilt, betrifft sie indirekt auch Verpackungsmaterialien für orale und topische Arzneimittel, da diese Materialien der Lebensmittelverordnung entsprechen müssen. Bisher galt die „Kunststoff-Verordnung“ 10/2011 nicht für Lacke und Beschichtungen. Die Verordnung 2018/213 legt nun einen SML von 0,05 mg BPA pro kg Lebensmittel für Lacke und Beschichtungen fest. Bezüglich der „Kunststoff-Verordnung“ 10/2011 setzt die neue BPA-Verordnung den SML für BPA von derzeit 0,6 auf 0,05 mg/kg herab. Die Verordnung legt außerdem fest, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass immer eine schriftliche Konformitätserklärung beigelegt wird.
(Quelle: GMP-Navigator)