Zylindrische Behälter aus Stahl und Edelstahl zur Lagerung brennbarer und nichtbrennba-rer, wassergefährdender Flüssigkeiten, unter- oder oberirdisch, liegend oder stehend, ein- oder doppelwandig, werden von Ludwig nach den spezifischen Anforderungen der Anwender gefertigt. Dies zeigen die umfangreichen Bauformen und Ausführungen, für die folgende bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen:
- stehende einwandige Behälter auf Füßen bzw. Pratzen (Z-38.11-64)
- stehende einwandige Behälter auf Standzarge (Z-38.11-67)
- stehende doppelwandige Behälter auf Füßen mit unterem Auslauf (Z-38.12-28)
- liegende doppelwandige Behälter auf Sätteln mit unterem Auslauf (Z-38.12-29)
Von besonderer Bedeutung sind die stehenden Tanks, da am 22.12.2009 das DIBt die Bauregelliste änderte. Mit einschneidenden Folgen für die üblichen Norm-Behälter nach DIN 6618 bezüglich Nutzung und Aufstellung: nicht in erdbebengefährdeten Gebieten, nur in Gebäuden.
Wer davon abweichen will, muss nach AD-Merkblättern rechnen und folgende Forderungen einhalten: gleiche Wanddicken für Behälterböden und Zylinderschale sowie einen Durchmesser von max. 2,9 m.
Online-Info www.cav.de/0410484
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