Behälter nach DIN 6618 sind die gebräuchlichsten Tanks zur drucklosen Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten. Ende letzten Jahres änderte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Bauregelliste. Neue Normen für Wind (DIN 1055-4) und Erdbeben (DIN 4149) sowie viele konstruktive Unzulänglichkeiten hätten die Überarbeitung der DIN 6618 erfordert. Der Aufwand war aber zu hoch.
Die Konsequenz: Wegen des hohen Gefahrenpotenzials (entzündlich, giftig) des Lagergutes schränkte das DIBt die Nutzung ein und machte Auflagen bzgl. der Aufstellung nicht in erdbebengefährdeten Gebieten und nur in Gebäuden. Wer sich daran nicht halten will, muss nach vorgegebenen AD-Merkblättern rechnen und die Forderungen einhalten. Als Alternative zu den DIN-Tanks gibt es von Ludwig stehende Behälter aus Stahl mit bauaufsichtlicher Zulassung, z. B. einwandig, auf Füßen bzw. Pratzen oder auf Standzarge. Auch doppelwandige Behälter auf Füßen mit unterem Auslauf sind möglich. Bei diesen Behältern bestehen diese Auflagen bezüglich der Wanddicken nicht und der Durchmesser darf bis zu 5 m betragen.
Online-Info www.cav.de/0710442
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