Die neue Richtlinie (94/9/EG) für den Explosionsschutz, deren Übergangsfrist am 1.7.2003 endet, hat auch Auswirkungen auf die Wellenkupplungen, die in ex-gefährdeten Zonen, zum Beispiel in Pumpenantrieben, eingesetzt werden. Die Kupplungen werden laut Norm als Geräte klassifiziert, für die die neuen Anforderungen zu berücksichtigen sind. KTR hat Risikobeurteilungen auf der Basis der Normen EN 1127-1 sowie EN 13463-1 und -5 erstellt. Zudem hat ein neutrales Prüfinstitut die wichtigsten Kupplungsfamilien von KTR genau untersucht und Baumusterprüfbescheinigungen auf der Grundlage der Richtlinie 94/9/EG erstellt. Die Bescheinigungen gelten für die drehelastischen Rotex-Klauenkupplungen, für BoWex-Bogenzahnkupplungen, Radex-Stahllamellenkupplungen sowie für die Poly- und Poly-Norm-Kupplungen.
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