Für die gesamte Lebensmittelbranche von der Industrie über Großküchen, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie bis hin zum Handel ergeben sich mit dem Außerkrafttreten des alten Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Dezember 1979 wesentliche Neuerungen hinsichtlich der gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln. Das neue Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 sieht einerseits eine Erstbelehrung für neue Beschäftigte im Lebensmittelbereich durch einen Arzt des Gesundheitsamtes vor. Andererseits haben die Arbeitgeber zukünftig die Verpflichtung, ihre Mitarbeiter jährlich über die im IfSG genannten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote zu belehren. Damit ergeben sich für die Hygieneverantwortlichen aus dem IfSG neue Aufgaben, die spätestens bis zum 1. Januar 2001 im Betriebsalltag umgesetzt werden müssen. Ein Auszug des Infektionsschutzgesetzes mit allen für die Lebensmittelbranche wichtigen Paragraphen ist kostenlos über die Kennziffer erhältlich.
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