27.11.2014 – Die Energieeffizienz in Europa soll bis zum Jahr 2020 um 20 % steigen. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die sog. Energieeffizienzrichtlinie (EED) umzusetzen. In Deutschland hat deshalb das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen ersten Diskussionsentwurf zur Änderung des EDL-G geliefert: Gemäß dem neugefassten „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ sollen Nicht-KMU verpflichtet werden, Energieaudits durchzuführen – und zwar bis spätestens 05.12.2015.
Wer ist betroffen? Nicht-KMU aller Branchen sind betroffen, das produzierende ebenso wie das nichtproduzierende Gewerbe – insgesamt sind das laut Entwurf zur Änderung des EDL-G ca. 94 000 Unternehmen in Deutschland. Zur Abgrenzung: Zu den KMU zählen Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen sowie mittlere Unternehmen. Im Sinne von Artikel 2 der 2003/361/EG sind die Zahl der Mitarbeiter und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme entscheidend: Mittlere Unternehmen haben z. B. weniger als 250 Mitarbeiter bei einem Umsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro pro Jahr.
Gemäß dem Entwurf des EDL-G gilt derzeit: Alle Nicht-KMU müssen bis zum 05.12.2015 entweder Energieaudits nach EN 16247–1 durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben. Die Auditoren müssen unabhängig und geeignet sein, sie können Beschäftigte des Unternehmens oder externe Experten sein. In jedem Fall müssen sie folgende Qualifikation mitbringen (§ 8a EDL-G): Fachkunde durch den Abschluss eines einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums auf den Gebieten der Ingenieur- oder Naturwissenschaften bzw. einer einschlägigen Meisterprüfung oder staatlichen Technikerprüfung sowie eine mindestens dreijährige eigenverantwortliche hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.
Als Nachweis über durchgeführte Energieaudits dient die Bestätigung des Auditors bzw. das Zertifikat nach ISO 50001 oder die EMAS-Eintragung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird dazu Stichprobenkontrollen durchführen. Es ist allerdings kein formales Testierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren vorgeschrieben. Die Experten von QUMsult unterstützen Unternehmen aller Größen und Branchen rund um das Thema Energiemanagement und Energieaudits.
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