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Zugfestigkeit

Lexikon Pharmatechnologie
Zugfestigkeit

Formelzeichen: σ, Einheit: N/mm2.

Neben dem Elastizitätsmodul die wesentlichste mechanische Eigenschaft eines technischen Werkstoffs als typische Normalspannungsgröße (Normalspannung). Die Zugfestigkeit wird im normierten Zugversuch an genormten Prüflingen nach DIN 54455 bzw. 53455 ermittelt, wobei das Material bis zum Bruch (Zerreißen) auf Dehnung beansprucht wird. Der Zugfestigkeitskennwert dient zusammen mit der Bruch- oder Reißdehnung als entsprechender Werkstoffkennwert.

Das Ergebnis des Zugversuchs ist das Spannungs-Dehnungs-Diagramm, wobei für die Werkstoffbeurteilung folgende technische Größen von Bedeutung sind:

  • Proportionalitätsgrenze (Hookscher Endbereich, siehe Hooksches Gesetz),

  • obere Streckgrenze,

  • untere Streckgrenze,

  • Zugfestigkeit z. B. als σ0,2 mit 0,2 % bleibender Dehnung,

  • Zerreißfestigkeit oder Bruchfestigkeit nach plastischer Verformung,

  • Dehnung (Dehnverhalten),

  • Bruchdehnung,

  • Elastizitätsgrenze,

  • technische Streckgrenze (z. B. σ0,2),

  • Einschnürung bei Beginn der plastischen Verformung,

  • Elastizitätsmodul E,

  • Dehnzahl,

  • Arbeitsvermögen etc.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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