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Arzneimittel für neuartige Therapien

Lexikon Pharmatechnologie
Arzneimittel für neuartige Therapien

Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. 11. 2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABl. L 324 vom 10. 12. 2007, S. 121); gem. § 4 Abs. 9 AMG.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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